Der Vorstand

Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten. Die Mitglieder des Vorstandes bekleiden ihr Amt ehrenhalber. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können Sie für Ihre Tätigkeiten angemessen entschädigt werden.

Der Vorstand ist als Kollektivorgan für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ übertragen sind.

  • Alexander Ruoff